Alles über die Ausbildungspflicht bis 18

 

Ausbildungspflicht bis 18 – was heißt das eigentlich? Womöglich tauchen gleich einige Fragen auf: „Was habe ich als Jugendliche/r für Pflichten? Was bedeutet das für mich genau? Wie läuft das Ganze ab?“ Wir erklären hier genau, was die Ausbildungspflicht für dich und deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bedeutet.

Hinter dem Begriff Ausbildungspflicht verbirgt sich eine tolle Idee, welche Dir vor allem Sicherheit und bessere Jobaussichten bieten soll. Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung verdienen meist weniger und sind weit häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. Um dem positiv vorzubeugen, gibt es seit dem Schuljahr 2016/2017 eine Ausbildungspflicht für alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten. Wie sie funktioniert, warum sie Sinn macht und was passieren wird, wenn du dieser Pflicht nicht nachkommst, erklärt uns Birgit Fiel von der Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 in Vorarlberg. 
 

Was ist die Ausbildungspflicht bis 18?

Die Ausbildungspflicht bis 18 ist seit 2016 gesetzlich verankert und bedeutet, dass alle Menschen unter 18 Jahren nach der Pflichtschule eine weiterführende Schule oder eine Ausbildung machen müssen. Dies gilt für Jugendliche, die ständig in Österreich wohnen.
 

Warum gibt es die Ausbildungspflicht bis 18?

Die Ausbildungspflicht ist eine Art Sicherheitsnetz. Die meisten Jugendlichen machen nach der Pflichtschule eine Lehre oder gehen weiter in die Schule. Einige Jugendliche machen das nicht. Sie brechen die Schule oder Lehre ab, haben eine Hilfsarbeit oder machen einfach gar nichts.

Das kann schwere, lebenslange Folgen haben. Menschen mit geringer Ausbildung können später leicht arbeitslos werden oder nur eine Hilfsarbeit ausüben. Sie haben meistens auch weniger Möglichkeiten, sich ihren Job auszusuchen.

Das Einkommen von Menschen mit wenig Ausbildung bleibt häufig ihr ganzes Leben lang gering, auch in der Pension. Das bedeutet, dass sie sich weniger leisten können und oft nicht das Leben führen können, das sie sich wünschen. Reisen, Kino, Konzerte, Sport, ein Haustier – vieles ist zu teuer und bleibt unerreichbar.
 

Was bedeutet die Pflicht zur Ausbildung für mich als Jugendliche/r?

Ganz einfach: du musst auch nach der Pflichtschule (9 Jahre) eine Ausbildung absolvieren. Das kann eine weiterführende Schule, eine Lehre oder eine andere Ausbildung sein. Hier findest du eine Liste an Möglichkeiten, die dafür in Frage kommen: https://ausbildungbis18.at/fuer-jugendliche/

Wenn du dir nicht sicher bist, was das Passende ist und/oder du Unterstützung brauchst, hilft dir auch das Jugendcoaching in deinem Bundesland (Kontaktmöglichkeiten unten).
 

Was heißt das für meine Eltern/ Erziehungsberechtigten? 

Die Eltern sind verpflichtet, zu melden, wenn ihr Kind seit vier Monaten keine Schule oder Ausbildung besucht. Wenn sie das nicht tun, kann es zu Strafen oder sogar einer Anzeige kommen. Wenn es bereits vorher Schwierigkeiten gibt, am besten möglichst frühzeitig mit der Koordinierungsstelle Kontakt aufnehmen.
 

Wie läuft das ab? Wer kontaktiert mich? 

Wenn Jugendliche die Ausbildungspflicht nicht erfüllen (also seit vier Monaten keine Schule oder Ausbildung besuchen), scheint das im Meldesystem der jeweiligen KOST (Koordinierungsstelle Ausbildung bis 18) auf. Diese kontaktiert dann dich und deine Eltern/Erziehungsberechtigten.
 

Wie viel Zeit habe ich zwischen Abbruch und Antritt einer neuen Ausbildung? 

Du hast grundsätzlich vier Monate Zeit, um dir eine neue Ausbildung oder sonstige Maßnahme zu suchen. Wenn das nicht funktioniert und du Hilfe brauchst, melde dich bei der Koordinierungsstelle in deinem Bundesland. Die Jugendcoaches helfen dir dann dabei, das Richtige für dich zu finden und einen Plan für die nächsten Schritte zu machen.